Finanzierung

So wie die Bestattungsvorsorge die Umsetzung eigener Wünsche für die Bestattung garantiert und die Hinterbliebenen von der Notwendigkeit der Entscheidungsfindung befreit, entlastet sie die Angehörigen auch durch eine finanzielle Absicherung der Bestattung. Zum einen durch den Abschluss entsprechender Verträge, zum anderen durch die genaue Festlegung der zu erbringenden Leistungen.

Die finanzielle Absicherung garantiert, dass die finanziellen Mittel für die Bestattung wirklich verfügbar sind. Hat man Geld für die Beerdigung als Erspartes zur Seite gelegt, so ist dies im Fall von beispielsweise Arbeitslosigkeit oder Hartz IV bis auf den gesetzlichen Selbstbehalt anzurechnen – und zu verbrauchen. Geld, das im Rahmen einer Bestattungsvorsorge in einen Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung eingezahlte wurde, muss nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts nicht aufgebraucht werden.

Gerne stellen wir Ihnen auch hierzu Angebote und Informationen zusammen.

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